Meldepflicht für Lyme-Borreliosen bzw. auslösende Borrelia-Arten zur Verbesserung der epidemiologischen Datenlage
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern könnte eine Meldepflicht nach § 6 oder § 7 des Infektionsschutzgesetzes für Lyme-Borreliose bzw. auslösende Borrelia-Arten nach Ansicht der Bundesregierung die diesbezügliche epidemiologische Datenlage in Deutschland verbessern, und inwiefern hält die Bundesregierung dies für wünschenswert?</p>