Meldemöglichkeiten von (Neben-)Wirkungen bei Arznei-Risiken und Einführung des neuen Logos für Risikomedikamente in der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Meldemöglichkeiten hinsichtlich der Informationen über gewünschte und unerwünschte (Neben-)Wirkungen bei Arzneirisiken bietet die Bundesregierung im Interesse des Verbraucherinnen-/Verbraucherschutzes und zur Förderung der Patientinnen-/Patientensicherheit, und wie gedenkt die Bundesregierung das Schwarze Dreieck, das neue Logo, mit dem Patientinnen und Patienten der EU Mitgliedstaaten erkennen können, ob sie ein Arzneimittel nehmen, das noch nicht lange auf dem Markt ist und mit dem somit vergleichsweise wenige Erfahrungen hinsichtlich gewünschter und unerwünschter Wirkungen vorliegen, zu promoten, so dass Patientinnen und Patienten die warnende Hinweisfunktion des Schwarzen Dreiecks überhaupt verstehen?