Meldefrist für die Kennzeichnung von Kälbern mit Ohrmarken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sieben-Tage-Frist für die Kennzeichnung von Kälbern mit Ohrmarken, die sich aus der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 (vorher EU-Verordnung 820/97) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 ergibt, aufgrund von administrativen Schwierigkeiten von Kleinbetrieben z. B. in der Erntezeit etwas zu verlängern, und wenn ja, gibt es hierzu schon geplante Maßnahmen der Bundesregierung?