Melde- und Steuerpflicht kommerzieller Tätigkeiten von selbst erklärten Religionsgemeinschaften
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Organisationen, die sich selbst zu Religionsgemeinschaften erklärt haben, nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch vorrangig kommerzielle Ziele verfolgen und bei entsprechenden Tätigkeiten daher ein Gewerbe anmelden müssten, dieser Anmeldepflicht und der daraus folgenden Steuerpflicht nicht nachgekommen und damit u. a. im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche relevant geworden sind, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?</p>