Mehrwertsteuerreduktion im Schienenpersonenfernverkehr
Abbau der Ungleichbehandlung und Besserstellung der umwelt- und klimafreundlicheren Bahn gegenüber dem Flugverkehr: Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für den Bahnfernverkehr analog zum Nahverkehr auf 7 Prozent, Novellierung der Luftverkehrsteuer zur Gegenfinanzierung, Erhebung des vollen Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf grenzüberschreitende Flüge