Mehrwertsteuer auf kommunale Wertstoffentsorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt sich die Bundesregierung zu der in der Anhörung am 19. September 2011 zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geäußerten Befürchtung, dass durch Zulassung faktischen Wettbewerbs kommunale Wertstoffentsorgung künftig von den Finanzbehörden steuerrechtlich als „Betrieb gewerblicher Art“ gewertet wird und damit, zumindest für Sammlungen wie Altpapier, der komplette Mehrwertsteuersatz gezahlt werden muss?