Mehrwert einer Abgabe von Arzneimitteln im Krankenhaus über Automaten ohne abschließende Kontrolle durch pharmazeutisches Personal
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Mehrwert gegenüber bereits jetzt vielfach genutzten automatisierten Kommissionierautomaten sieht die Bundesregierung in den geplanten Regelungen des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes zum Modellvorhaben zur Abgabe von Arzneimitteln im Krankenhaus über Automaten ohne abschließende Kontrolle durch pharmazeutisches Personal?