Mehrwert der eingeführten Nachhaltigkeitsprüfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Worin liegt der Mehrwert der eingeführten Nachhaltigkeitsprüfung angesichts der Tatsache, dass der 25. Subventionsbericht diverse Subventionen wie etwa Strompreiskompensation, günstigen Agrardiesel, Spitzenausgleich für die Industrie und Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes als grundsätzlich nachhaltig einstuft, und wie passt dies mit den Feststellungen des Umweltbundesamtes (UBA) zusammen, wonach a) die Strompreiskompensation der Wirkungsweise des Emissionshandels zuwiderläuft, weil der Emissionshandel gerade dazu dienen soll, durch einen Preis für Emissionszertifikate Anreize für eine verbesserte Energieeffizienz zu setzen (vgl. Umweltbundesamt (2014): Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2014, S. 26), b) der Spitzenausgleich die Anreize zum energiesparenden Verhalten und zur energieeffizienten Produktion in den begünstigten Unternehmen sehr stark schwächt (vgl. Umweltbundesamt (2014): Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2014, S. 18), und c) die Agrardieselvergütung eine Verzerrung der Treibstoffpreise darstellt, die dazu führt, dass Anreize zum effizienten Einsatz von Kraftstoff in der Landwirtschaft sinken und schwächer sind als in anderen Wirtschaftssektoren, was entsprechende negative Auswirkungen für den Klimaschutz und die Luftqualität hat (vgl. Umweltbundesamt (2014): Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2014, S. 104)?