Mehrkosten durch in die Erwerbslosigkeit gehende 60- bis 61-Jährige bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind nach Berechnungen der Bundesregierung die Mehrkosten (z. B. Mehrausgaben für Versicherungsleistungen der Arbeitslosenversicherung und entgangene Beitragseinnahmen) für die Bundesagentur für Arbeit im Zuge der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren für langjährig Versicherte, wenn wie im Artikel der Tageszeitung "DIE WELT" "Rente mit 63 wird teuer für die Staatskasse" vom 27. Januar 2014 davon ausgegangen wird, dass etliche der aktuell etwa 900 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 61 Jahren mit 61 in die Erwerbslosigkeit gehen und anschließend die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren in Anspruch nehmen, und wie beabsichtigt sie diese Mehrkosten zu decken?