Mehrkosten bei einer Ausweitung der Referenzhaushalte im Rahmen der Erarbeitung des Bürgergeldgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Mehrkosten ergäben sich bei einer Ausweitung der Referenzhaushalte auf die Einkommen und Ausgaben auf die unteren 25 bzw. auf die unteren 30 Prozent der Haushalte, angesichts der Tatsache, dass sich die derzeitige Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und SGB II bei den Familienhaushalten laut Regelbedarfsermittlungsgesetz an Einkommen und Ausgaben an den unteren 20 Prozent der Haushalte orientiert?