Mehrfachsubventionierung und Abschöpfung von Übergewinnen bei EU-Förderung der Verteidigungsindustrie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die nach der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vereinbarte Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht im Rahmen des EU-Förderinstrumentes "Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) durch die Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie" für gemeinsame Beschaffungen fiskalisch eine Mehrfachsubventionierung zur Folge, und falls ja, welche Möglichkeiten der Abschöpfung von Übergewinnen für die von den Förderinstrumenten profitierenden Rüstungsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen (siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7926-2025-INIT/de/pdf)?