Mehreinnahmen durch Streichung von § 10 Absatz 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die rechentechnische Steuervereinfachung des § 10 Absatz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), die 1941 ausschließlich wegen der damals als äußerst umständlich angesehenen Berechnung der korrekten Schenkungsteuer eingeführt wurde, auch heute noch für angemessen, und welche fiskalischen Mehreinnahmen hätte die Streichung von § 10 Absatz 2 ErbStG zur Folge?