Mehrausgaben für die Verbesserung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> Welcher Anteil der laut dem Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 18/909 auf die Verbesserung der Erwerbsminderung anfallenden Mehrausgaben von anfänglich etwa 100 Mio. Euro und 2,1 Mrd. Euro im Jahr 2030 entfällt auf die längere Zurechnungszeit bei Renten wegen Todes, und welche kommen tatsächlich den erwerbsgeminderten Personen zugute?