Mehrausgaben bei einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Verhältnis stehen (Anzahl und Anteil) nach Kenntnis Bundesregierung die Höhe der Erstattung der SV-Beiträge für die Arbeitgeber zu den Kosten der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes (KUG) an die Beschäftigten (bei Kurzarbeit 0), wenn man die gestaffelte Anhebung (0–4 Monate, 4–7 Monate, 7 bis Ende) des Kurzarbeitergeldes wie im Koalitionsausschuss in der Nacht vom 23. April 2020 beschlossen, bei einer konstanten Kurzarbeiterzahl von 2,15 und 4 Millionen ausgeht, und kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Hell, im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 22. April 2020 bestätigen und eventuell mit Daten hinterlegen, demnach bei der Aufstockung des KuG auf 80/87 Prozent für drei Monate, wenn im Mittel 4 Millionen Beschäftigte KuG beziehen, dies 1 Mrd. Euro kosten würde und dabei das teuerste die Übernahme der SV-Beiträge für die Arbeitgeber ist?