Mehrausgaben bei einer Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für den Bereich Verkehr/Mobilität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch wären im letzten verfügbaren Jahr die rechnerischen Mehrausgaben, wenn der Hartz-IV-Regelsatz für Verkehr/Mobilität (vgl. die §§ 5 und 6 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes) für Erwachsene, 14 bis 17-Jährige, sechs- bis 13-Jährige und 0 bis Fünfjährige um jeweils 10, 20, 30, 40 und 50 Prozent erhöht worden wäre?