Mehraufwände von Hinterbliebenen für Bestattungskosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommt die Bundesregierung auf die im aktuellen Referentenentwurf zur fünften Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit 78,9 Mio. Euro veranschlagten Mehraufwände von Hinterbliebenen für Bestattungskosten (bitte aufschlüsseln), und wie viel Mehrbelastung ergäbe sich pro Leichenschau aus dieser Anpassung im Vergleich zur derzeit gültigen GOÄ für die Hinterbliebenen?