Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung
Grundlegende Reform der Unfallversicherung bei Einführung eines zumindest teilweise kapitalgedeckten Systems: freie Wahl eines privaten Unfallversicherers für Arbeitsunfälle, Versicherung des Berufskrankheitsrisikos weiterhin bei den Berufsgenossenschaften, Reformen innerhalb der Träger, Finanzierung von Altlasten und Umstellungsregelungen, neuer Leistungskatalog (u. a. Unterscheidung zwischen Gesundheits- und Erwerbsminderungsschaden, Vorrang der Alters- vor der Unfallrente, Meldevorschrift zur Eindämmung von Schwarzarbeit), Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Wahrung der Eigenständigkeit