Mehr Vertrauen in die Organspende - Vertrauenslösung
Änderung des Transplantationsgesetzes: Erweiterung der Aufklärung auf Todesfeststellung und Verfahrensablauf, Einwilligungsfähigkeit ab 18 Jahren, Vorrang von Patientenverfügungen, Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders in der Sterbephase, einheitliche Qualitätsstandards für Entnahmekrankenhäuser und Transplantationsbeauftragte, Betreuung der Angehörigen, Aufsicht bzw. Kontrolle über die Koordinierungsstelle und die Vermittlungsstelle durch eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution ohne Verfahrensbeteiligte