Mehr Umweltschutz, Verkehrssicherheit und Lebensqualität durch Geschwindigkeitsbegrenzungen (G-SIG: 11004152)
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Bundesregierung: Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Krafträder auf Autobahnen von 120 km/h, auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h, auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h auf Hauptstraßen, 30 km/h auf Nebenstraßen; EG-weite Kontrolle der Lkw-Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, u.a. durch Fahrtenschreiber