Mehr Transparenz bei Lobbyismus herstellen
Weiterentwicklung der beim Deutschen Bundestag geführten "Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden" zu einem Transparenzregister zur Berücksichtigung auch der Kontakte mit BRg und Bundesministerien, Offenlegung der Finanzierungsquellen der jeweiligen Interessenvertretungen, wirksame Sanktionierung, Grenzen des Registers (Freiheit des Abgeordnetenmandats, Vertraulichkeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant, Bürokratisierung); Verankerung der bisherigen Praxis zur Veröffentlichung der im Rahmen Verbändebeteiligung eingeholten Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien