Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Zusammenführung von Patientenrechten: Behandlung nach dem neuesten Wissensstand und ohne Zusatzkosten auch außerhalb des Leistungskatalogs bei schweren Erkrankungen, Recht auf Versorgung beim Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung, Recht auf zeitnahe Behandlung, Aufklärung über Risiken und Erfolgsaussichten, Schaffung eines Rechtsrahmens für Individuelle Gesundheitsleistungen außerhalb des Leistungskatalogs, Einrichtung eines zentralen Fehlermeldesystems, Dokumentation der erbrachten Behandlungsleistungen, Recht auf gesundheitliche und informationelle Selbstbestimmung, Patientenanspruch gegenüber den Kostenträgern auf umfassende Aufklärung über ihre Rechte, Schadensersatzrechte bei Behandlungsfehlern, Einrichtung eines Entschädigungsfonds und eines Gutachterpools, Stärkung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten, Schaffung von Patientenvertretungen und kollektiven Beteiligungsrechten, Einrichtung des Amtes eines Patientenbeauftragten des Bundestages