Medizinischer Nutzen von Modellen mit in Pflegeheimen in Voll- bzw. Teilzeit beschäftigten Ärzten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vom medizinischen Nutzen von Modellen, bei denen Ärztinnen oder Ärzte in Pflegeheimen in Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnissen angestellt sind (wie beispielsweise in der Süddeutschen Zeitung vom 13. August 2015 im Beitrag "Ärztin im Haus" thematisiert und dort als "äußerst positiv, gerade auch bei der Versorgungsqualität" beschrieben wurde), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche Versorgungsmodelle in die Regelversorgung der Kranken- oder Pflegekassen aufzunehmen?