Medizinische Versorgung von Kindern beitragssäumiger gesetzlich versicherter Eltern
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sachgerecht, Kinder, deren Eltern die Beiträge zur Krankenkasse nicht bezahlen konnten, die facto zu bestrafen, indem ihnen nur eine medizinische Minimalversorgung (bei Schmerzen und in Notfälle) gewährt wird, Vorsorgeuntersuchungen aber versagt werden?<br /> <br /> Gehört zu den Aufwendungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Krankenkassen, die mit dem Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds durch Steuermittel abgegolten werden, auch die Krankenversicherung der Kinder, und weshalb ist dann für Kinder die Beitragszahlung und nicht die Mitgliedschaft der Eltern Voraussetzung für eine vollwertige Leistungsgewährung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die z. B. auch Vorsorgeuntersuchungen mit einschließt?</span>