Medizinische Versorgung von infolge einer Kriegsvergewaltigung schwangeren Mädchen und Frauen unter Einschluss eines Schwangerschaftsabbruchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass Mädchen und Frauen, die infolge einer Kriegsvergewaltigung schwanger werden, zu nichtdiskriminierender medizinischer Versorgung gemäß Artikel 3 der Genfer Konventionen berechtigt sind, und wenn ja, schließt diese medizinische Versorgung einen sicheren Schwangerschaftsabbruch mit ein?<br /> <br /> Folgt die Bundesregierung der Sicht des Vereinigten Königreiches (siehe www.globaljusticecenter.net/index.php? option=com_mtree&task=att_download&link_ id=2&cf_id=34 und www.gov.uk/government/ uploads/system/uploads/attachment_data/file/ 67649/pol-2010-safe-unsafe-abort-dev-cntries. pdf) sowie des Königreiches der Niederlande (nach meiner Kenntnis), dass in bewaffneten Konflikten internationales Völkerrecht Anwendungsvorrang hat, auch bei entgegenstehendem nationalen Recht bezüglich der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen?