Mechanismen zur Weitergabe von Aufklärungsergebnissen deutscher Kampfflugzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Vorfällen wie der Bombardierung einer Schule im Norden Syriens am 20. März 2017, bei der mindestens 33 Zivilisten ums Leben kamen, für deren militärische Durchführung auch die Aufklärungsergebnisse aus deutschen Tornados genutzt wurden (DER TAGESSPIEGEL vom 29. März 2017), und vor dem Hintergrund der Zusicherung der Bundesregierung in der Antwort auf meine Mündliche Frage 21 (Plenarprotokoll 18/142; Anlage 15), dass die Bundesregierung bei der Verwendung von Aufklärungsergebnissen die Einhaltung von Grundsätzen des humanitären Völkerrechts sicherstellen will, und dass diese Daten erst nach einer Erstauswertung durch die Bundeswehr weitergegeben werden, davon aus, dass die zurzeit angewandten Mechanismen bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen ausreichen, um Verstöße gegen das Völkerrecht auszuschließen (bitte begründen), und ab welcher zivilen Opferzahl bei Bombardements geht die Bundesregierung von einem Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht aus?