Maximale Höhe des viertelstündlichen Ausgleichsenergiepreises zur Stromnetzstabilisierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Höhe des viertelstündlichen Ausgleichsenergiepreises max. das 10-Fache des Index ID500 betragen sollte und eine Situation wie am 2. Dezember 2020 von 10:30 bis 10:45 Uhr, für welche voraussichtlich mehr als das 100-Fache des Intraday-Preises als Bilanzausgleichsenergiepreis zu zahlen ist (vgl. www.energate-messenger.de/news/207687/regelenergie-wird-zu-hoechstpreisen-ab gerufen), für Direktvermarkter von dargebotsabhängigen erneuerbaren Energien ein unvertretbar hohes operatives Risiko darstellt, und wenn nein, warum nicht?