Mautpflicht für Verkaufsfahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wollte die Bundesregierung als Initiant des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG) Verkaufsfahrzeuge sogenannter "rollender Supermärkte" zu den nicht mautpflichtigen Fahrzeugen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG zählen, auch wenn sie nicht für die Selbstvermarktung eigener, landwirtschaftlicher Erzeugnisse, sondern für den Verkauf von Handelsware genutzt werden?