Masterplan gegen Geldwäsche - Finanzkriminalität bekämpfen
Erarbeitung eines Masterplans und Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Fünften EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5): Weiterentwicklung der nationalen Geldwäscherisikoanalyse, Schaffung aussagekräftiger Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken, Definition von schwerer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat, Schutz von Whistleblowern, Verbot von Barzahlungen über 5.000 Euro, zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Aufdeckung von Eigentumsstrukturen, zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht und der zur Strafverfolgung relevanten Behörden sowie zur Ertüchtigung der FIU, Einführung eines Unternehmensstrafrechts