Massenspeicherung von Telefondaten und Weitergabe der Daten an Sicherheitsbehörden der USA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen zum Schutz deutscher Bürgerinnen und Bürger trifft die Bundesregierung, insbesondere durch hiermit erfragte transparente Auskünfte (bitte aufschlüsseln nach allen Verwendern, jeweiligen Rechtsgrundlagen, Einsatzzwecken, Betroffenenzahlen), bezüglich der – u. a. durch BND, BfV wie auch ausländische Nachrichtendienste genutzten – Überwachungssoftware XKeyscore, welche – entgegen heutigem Leugnen des Koordinators der US-Geheimdienste James Clapper (vgl. ZEIT-online, 31. Juli 2013: www.zeit.de/ digital/datenschutz/2013-07/skeyscore-snowdenfolien) – in Echtzeit eine massenhafte Speicherung von Kommunikationsverbindungen Unverdächtiger sowie für drei Tage aller Kommunikationsinhalte ermöglicht (vgl. theguardian. com, 31. Juli 2013: www.theguardian.com/ world/2013/jul/31/nsa-top-secret-program-onlinedata), und mit welchen Maßnahmen v. a. der Datenschutzaufsicht stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicher, dass Unternehmen wie etwa die Deutsche Telekom AG (vgl. FOCUS-online, 24. Juli 2013: www. focus.de/finanzen/news/unternehmen/tid-32516/ neuer-daten-skandal-telekom-laesst-das-fbi-seit-2000-mithoeren_aid_1051821.html) oder im Internet genannte weitere Unternehmen (vgl. http://publicintelligence.net/us-nsas/), die in den USA verbundene (Tochter-)Unternehmen unterhalten oder deutsche Kundendaten mithilfe US-amerikanischer Netzbetreiber o. a. Datendienstleister bearbeiten, nicht insbesondere durch den Abschluss sog. CFIUS-Abkommen jene Kundendaten US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ausliefern?