Massendatenauswertungen im Rahmen des Programms "Innere Sicherheit" der Innenministerkonferenz sowie technische Realisierung und Befugnisse der Sicherheitsbehörden
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Was versteht die Bundesregierung unter „Massendatenauswertungen“ in ihrer Antwort auf Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP ,Haltung der Bundesregierung zur Fortschreibung 2008/2009 des Programms „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder‘ (Bundestagsdrucksache 16/13811), und welche Schlussfolgerungen, insbesondere im Hinblick auf die technische Realisierung und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, zieht sie daraus?</span>