Markenrechtlicher Schutz und Missbrauch der Parole der ostdeutschen Freiheitsbewegung "Wir sind das Volk"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Parole der ostdeutschen Freiheitsbewegung "Wir sind das Volk" für markenrechtlich schutzfähig (siehe zu vergleichbaren Konstellationen z. B. BPatG vom 19. Mai 2004, 26 W [pat] 213/03), um sie auf "Bürobedarf und Verpackungen über Bekleidung bis hin zu diversen Möglichkeiten zur Abbildung" (vgl. www.mdr.de/nachrichten/ wir-sind-das-volk-slogan-rechtspopulistenleipzig-ruf-wende-schleswig-holstein100.html) zu verwenden, und falls ja, ist die Bundesregierung bereit, Rechtsänderungen zu erwägen, um einen solchen Missbrauch auszuschließen?