Manipulationssoftware zur Verringerung der im Labor gemessenen Kohlendioxid-Werte als Mittel der Steuerhinterziehung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt aus Sicht des Bundesfinanzministeriums beim Einsatz von Manipulationssoftware oder sonstiger Techniken mit dem Zweck, im Labor gemessene CO2-Werte zu verringern, Steuerhinterziehung vor (wenn nicht bitte begründen), und plant das Bundesfinanzministerium auf Grundlage des CO2-Prüfberichts des Bundesverkehrsministeriums Ansprüche auf Nachbesteuerung bei den Automobilherstellern geltend zu machen, deren CO2-Werte zu niedrig angegeben waren (wenn nicht, bitte begründen)?