Manipulation von Wechselkursen durch Großbanken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass angesichts der derzeit laufenden Ermittlungen gegen mehrere Großbanken (wegen des Verdachts der Manipulation von Wechselkursen) die Manipulation von Wechselkursen nicht den Marktmanipulationsverboten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) unterliegen, weil Devisenmärkte nicht als regulierte Märkte im Sinne des WpHG gelten, und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus dieser Regulierungslücke ab?