Mangelnde Verbesserung der Datengrundlage im Rahmen des Transplantationsregisters
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, dass das Transplantationsregister bisher nicht seinen Zweck der Verbesserung der Datengrundlage für die transplantationsmedizinische Versorgung und Forschung sowie der Erhöhung der Transparenz erfüllen kann, weil die hierzu mit wesentlichen Aufgaben betrauten Einrichtungen (§ 15f TPG) der Transplantationsregisterstelle noch nicht gemeldet haben, welche Registerdaten sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21305, Antwort zu Frage 15a), und welche Handlungsschritte plant die Bundesregierung?