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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-263487

Mangelnde Kooperation bei der Überprüfung von Schiffen im Mittelmeerraum im Rahmen der Operation EUNAVFOR MED IRINI

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass im Rahmen der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI Schiffe auf dem Weg nach oder aus Libyen nicht durchsucht (betreten) werden dürfen, wenn ein Flaggenstaat, entgegen der Aufforderung des VN-Sicherheitsrates (SR) bei Überprüfungen gemäß VNSR-Resolution 2292 (2016) zu kooperieren, widerspricht, sodass betreffende Schiffe lediglich überwacht werden können (beispielsweise aus der Luft und mit Satelliten), um einen möglichen Verstoß gegen das Waffenembargo zu dokumentieren &ndash; es sei denn, der Staat, der die Überprüfung durchführen will, hat sich redlich um die Zustimmung des Flaggenstaates des betreffenden Schiffes bemüht, aber keine Antwort des Flaggenstaates innerhalb einer bestimmten Zeit erhalten (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschussdrucksache 19(6)145), und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Aktivitäten der türkischen Kriegsmarine zur Verhinderung von Embargo-Kontrollen im Mittelmeer vor dem Hintergrund, dass drei türkische Kriegsschiffe am 10. Juni 2020 im Mittelmeer die Kontrolle eines unter der Flagge Tansanias fahrenden Frachters verhinderten, indem diese per Funk deutlich machten, dass das in Richtung Libyen fahrende Schiff unter ihrem Schutz stehe, sodass in der Folge der Kommandeur der EU-Operation IRINI seinen Befehl zur Kontrolle des Frachters zurückgenommen hat (dpa vom 10. Juni 2020)?