Mängel bei Geldwäschekontrollen und Kundenprüfungen der Deutschen Bank im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu den von der New York State Department of Financial Services im Jahr 2020 festgestellten Mängeln bei Geldwäschekontrollen und Kundenprüfungen der Deutschen Bank AG im Zusammenhang mit dem Fall Jeffrey Epstein vor, und wenn ja, welche (www.dfs.ny.gov/system/files/documents/2020/07/ea20200706_deutsche_bank_consent_order.pdf), und hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Grundlage dieser Erkenntnisse geprüft, ob vergleichbare Sachverhalte nach deutschem Geldwäsche- und Aufsichtsrecht relevant sind oder waren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?