Mahnung der EU-Kommission hinsichtlich der Anerkennung der Gefahren durch Stickstoffdioxid und Feinstaub
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie reagiert die Bundesregierung auf den mahnenden Brief der EU-Kommission (unterschrieben von den Verkehrs-, Umwelt- und Binnenmarkt-Kommissaren; vgl. SZ vom 13. März 2019, www.sueddeutsche.de/politik/grenzwerte-feinstaub-scheuer-1.4365362) an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer, er möge – entgegen seinen geäußerten Zweifeln – die wissenschaftlich fundierten Feststellungen über die Gefahren durch Stickstoffdioxid und Feinstaub für Luftqualität und Gesundheit anerkennen, sowie seine Rechtsverpflichtung, die auch von Deutschland mitbeschlossenen, von der WHO empfohlenen EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel praktisch umzusetzen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Hinweis der EU-Kommission auf die Forschungs- und Rechtslage insbesondere hinsichtlich des Vorhabens der Bundesregierung, gesetzlich den deutschen Grenzwert für Fahrverbote unter diese von WHO und EU vorgegebene Grenze abzusenken?