Maßstäbe zur Einstufung von islamistischen und rechtsextremistischen Gefährdern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Art und Weise unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßstäbe zur Einstufung von islamistischen Gefährdern einerseits und rechtsextremistischen Gefährdern andererseits, und wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl rechtsextremistischer Gefährder, wenn auf die Einstufung als rechtsextremistischer Gefährder der Maßstab für die Einstufung als islamistischer Gefährder übertragen würde?