Maßnahmen zur vorrangigen Realisierung der Straßenvorhaben aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Mechanismen wird die Bundesregierung einführen, um sicherzustellen, dass die Straßenvorhaben, die im Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Ausbaugesetze der Dringlichkeitsstufe Vordringlicher Bedarf (VB) zugeordnet sind und gleichzeitig mit der zusätzlichen Ausweisung einer Engpassbeseitigung (VB-E) versehen wurden, tatsächlich "vorrangig geplant und realisiert werden" (Gesetzentwurf zur Verbändeanhörung, Stand Mitte Juli 2016, Seite 77), obwohl es sich beim VB-E im Widerspruch zur Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan augenscheinlich nicht um eine eigene Dringlichkeitsstufe handelt (bitte Mechanismen und zugehörige Verfahrensschritte nennen), und inwiefern plant die Bundesregierung die Auftragsverwaltungen der Länder in diesem Zusammenhang anzuweisen, die Planung und Umsetzung dieser Vorhaben vorrangig umzusetzen?