Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit dem "Migrantenschmuggelzentrum" bei Europol
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise will die Bundesregierung die in entworfenen Ratsschlussfolgerungen gegen "Migrantenschmuggel" (www.statewatch.org/news/2016/jan/eu-council-concl-migrant-smuggling-5481-rev-1-16.pdf) von den Mitgliedstaaten geforderten Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit dem am 22. Februar 2016 bei Europol startenden "Migrantenschmuggelzentrum" umsetzen ("optimalen Nutzen" aus Informationssystemen, öffentlich zugänglichen Informationen und Partnerschaften mit Anbietern sozialer Medien ziehen, um alle dort verfügbaren Daten einer Kreuztrefferanalyse zu unterziehen – "cross check" – und schließlich zur Vorhersage und Verhinderung von Migrantenströmen zu nutzen – "predictive analytics on migrant flows"), und auf welche Weise könnten die EU-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung wie gefordert Finanzermittlungen nicht nur reaktiv, sondern auch "proaktiv" einsetzen, um einen "Migrantenschmuggel" zu bekämpfen?