Maßnahmen zur Verhinderung des Einsatzes von Schweröl als Kraftstoff für Kreuzfahrtschiffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden seit der Überweisung der Petition Pet 2-19-18-270-018485 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Forderung betreffend Schweröl nicht mehr als Kraftstoff für Kreuzfahrtschiffe einzusetzen sowie Schiffsabfall nicht mehr auf offener See zu entsorgen irgendwelche Schritte im Sinne des Petenten unternommen oder weitere Evaluierungen vorgenommen, und falls ja, wie sahen diese im Detail aus?