Maßnahmen zur Verhinderung der Belastung der Anwohner von Elektronikschrott-Recyclinganlagen durch toxische Stoffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zeigt der exemplarische Fall eines Elektroschrott-Recyclingunternehmens in W. (vgl. u. a. www.infranken.de/nachrichten/lokales vom 9. August 2012) nach Ansicht der Bundesregierung Änderungsbedarf hinsichtlich der geltenden Schadstoffgrenzwerte, des Genehmigungsverfahrens oder des Entzugs der Betriebsgenehmigung auf, und wie wird die Bundesregierung künftig konkret verhindern, dass Anwohner von Elektroschrott-Recyclinganlagen durch toxische Stoffe belastet werden?