Maßnahmen zur Unterbindung des Internethandels mit nicht bepfandeten pfandpflichtigen Einweggetränken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit für den Vollzug zuständigen Bundesländern unternommen, um den umfangreichen Internethandel von unbepfandeten, aber nach der Verpackungsordnung pfandpflichtigen Einweggetränken über entsprechende Plattformen, z. B. Ebay, wo diese Getränke palettenweise angeboten werden (www.ebay.de/usr), durch heimische Händler, aber auch durch Händler mit Sitz in EU-Staaten, zu unterbinden?