Maßnahmen zur Unterbindung des Betriebes des "City Hostels Berlin" auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einzelnen Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen und plant sie zu unternehmen, um den Betrieb des "City Hostels Berlin" auf dem Grundstück der nordkoreanischen Botschaft (Glinkastraße 5, 10117 Berlin) zu unterbinden, der gegen die UN-Resolution 2321 (Punkt 18) vom 30. November 2016 sowie gegen die Verordnung (EU) 2017/330 vom 27. Februar 2017 verstößt (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nordkorea-hostel-105.html)?