Maßnahmen zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung, die sowohl im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Umwandlung von § 119 BetrVG in ein Offizialdelikt, digitaler Zugang zum Betrieb, Mitgestaltung der sozialökologischen Transformation etc.) als auch in der kürzlich veröffentlichten Start-up-Strategie benannten Maßnahmen zur Stärkung betrieblicher Mitbestimmung umzusetzen (bitte den Zeitplan detailliert ausweisen und darstellen, in welcher Beziehung die jeweils in beiden Papieren geplanten Maßnahmen zueinander stehen), und wie genau definiert die Bundesregierung "größere Startups" und solche mit "schnell wachsender Arbeitnehmerschaft" (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategieder-bundesregierung.pdfblob=publicationFile&v=12; S. 12), die Gegenstand der genannten Bestandsaufnahme werden sollen?