Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Kindeswohls im KJSG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es auf Grundlage des vorliegenden Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG; Stand: 5. Oktober 2020) nach Ansicht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey und der Bundesregierung für das Kindeswohl wichtiger, in einer stabilen, langfristig beständigen Umgebung – aber möglicherweise ohne die leiblichen Eltern – aufzuwachsen oder ist eine – auch wenn das Kind aufgrund von Gefährdung aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen wurde – Rückkehr zu den leiblichen Eltern zu bevorzugen?<br /> <br /> Sind die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und die Bundesregierung der Überzeugung, dass die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vom 5. Oktober 2020 vorgesehenen Änderungen in § 1696 Absatz 3 BGB in jedem Fall dem Wohl des Kindes dienlich sind, und wie gewichten sie in diesem Kontext die Kinderwohlinteressen gegenüber den Elterninteressen?