Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von sogenannten hybriden Bedrohungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche herausragenden Einzelmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihres ressort- gemeinsamen Ansatzes einer "Abwehr/Bewältigung hybrider Bedrohungen", wie es als "rasches und angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner" in entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 19. April 2016 gefordert wird (Ratsdok. 7928/16, Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auf Bundestagsdrucksache 18/10759; bitte für die einzelnen Bundesministerien darstellen), und welche Erwägungen bzw. Argumentationen sind der Bundesregierung darüber bekannt, weshalb sich die Bemühungen, die Task Force "East Stratcom" des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zur Bewältigung "hybrider Bedrohungen" mithilfe von "Gegenerzählungen" im aktuellen Haushaltsverfahren deutlich personell aufzustocken und mit einem eigenen Budget auszustatten, nicht durchgesetzt haben (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/10753)?