Maßnahmen zur Kontrolle sogenannter Initial Coin Offerings
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung zur Kontrolle sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) Maßnahmen, die über die bisherige Regelung der Einzelfallprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinausgehen (www.bafin.de/ SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/ 2017/fa_bj_1711_ICO.html?nn=7847010 doc10181896bodyText4), und gibt es Konstellationen von ICOs, die bisher von den geltenden Gesetzen nicht erfasst werden?