Maßnahmen zur Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen bei durch den EUTF finanzierten Projekten in Eritrea
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellen Bundesregierung und EU sicher, dass in den neuen durch den EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) finanzierten Projekten in Eritrea im Umfang von 95 Millionen Euro (vgl. www.ec.europa.eu/trustfundforafrica/all-news-and-stories/emergency-trust-fund-africa-eu2049-million-support-stability-job-creation-and_en), insbesondere dem 30-Millionen-Euro-Landwirtschaftsprojekt und dem um 60 Millionen Euro aufgestockten Straßenbauprojekt, keine Eritreer zur Zwangsarbeit verpflichtet werden, wie sie der unbefristete Militärdienst in Eritrea nach Angaben des Europäischen Parlaments darstellt (European Parliament. (2017). Resolution on Eritrea, notably the cases of Abune Antonios and David Isaak. 2017, 127-55(RSP)), nachdem das United Nations Office for Project Services (UNOPS), welches laut Bundesregierung die angemessene Vergütung und angemessene Arbeitsbedingungen bei dem Straßenbauprojekt nachverfolgt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 135 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/9822), in einem Artikel in der "New York Times" mit den Aussagen zitiert wird, dass es die Implementierung des Straßenbauprojekts nicht überwache, sondern dass die Überprüfung von der eritreischen Regierung selbst durchgeführt werde, und dass UNOPS weder Informationen darüber habe, ob bei dem Projekt Zwangsarbeit angewendet werde, noch darüber, wie hoch die Löhne seien (www.nytimes.com/2020/01/08/world/europa/conscription-eritrea-eu.html), und warum haben Bundesregierung und EU beschlossen, die Finanzierung von Projekten in Eritrea über den EUTF zu vertiefen, anstatt bereits die erste Phase des Straßenbauprojekts zu beenden, da das versprochene "engmaschige Monitoring" des Programms (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 191 auf Bundestagsdrucksache 19/11401) laut Aussagen von UNOPS nicht stattgefunden hat?