Maßnahmen zur frühzeitigen Benachrichtigung von Konversionsstandorten bzgl. Umwandlungen bundeseigener Liegenschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen Bund, Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung seit Beginn der 18. Wahlperiode getroffen, damit Konversionsstandorte frühzeitig über anstehende oder geplante Umwandlungen bundeseigener Liegenschaften in Kenntnis gesetzt werden, und welche Standorte im Freistaat Bayern werden nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung bis Dezember 2020 voraussichtlich umgewandelt?